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Exporteure/Importeure

Wenn Sie Produkte nach Europa importieren oder in nicht EU Länder exportieren, ist das Thema CE Kennzeichnung wichtig für Sie. Viele Länder, welche nicht in der EU sind, bestehen für den Import auf eine CE-Kennzeichnung. Es kann aber nicht zusätzliche Zertifizierung notwendig sein z.B. für die USA eine UL-Zertifizierung des Schaltschrankes. Es gibt aber auch Länder wie Russland oder Brasilien, welche eine eigene Maschinenrichtlinie entwickelt haben. Diese müssen vor dem Export in diese Länder recherchiert und mögliche Anforderungen geklärt und mit in die Konstruktion einbezogen werden. Häufig weichen z.B. die Farben der Kabel vom europäischen Normenstandard ab.

Wir helfen ihnen gerne, solche Exportbedingungen zu recherchieren und nötige nationale Abweichungen zu ermitteln. Wir können nur empfehlen, solche Punkte frühzeitig zu klären, damit Sie nicht unnötig Änderungen bei der Abnahme vor Ort vornehmen müssen.

Importeure

Sie kaufen eine Maschine aus einem "Nicht-EU Land" zum Beispiel Indonesien. Und bringen diese nach Deutschland. Was müssen Sie tun?

 

Nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) sind Sie als Arbeitgeber / Betreiber verpflichtet nur sicherer Arbeitsmittel / Produkte an ihre Mitarbeiter zu überlassen oder auf dem Markt bereitzustellen. Heißt für Sie grob: Suchen Sie ist eine "CE" Kennzeichnung auf dem Produkt (typisch auf dem Typenschild) oder der Verpackung aufgebracht.

Hier gibt es nun drei unterschiedliche Varianten:

 

JA - es ist eine CE-Kennzeichnung vorhanden und Sie haben auch alle zugehörigen Unterlagen (Betriebsanleitung in deutscher Sprache etc.) erhalten. Sie müssen nun prüfen, ob die CE-Kennzeichnung auch gültig ist. Nur eine CE-Kennzeichnung unterschrieben von einem Unternehmen mit Sitz in der EU ist auch gültig. Heißt der Produzent, muss eine Vertretung oder Tochtergesellschaft oder Ähnliches hier in Europa beauftragen die CE-Konformitätserklärung zu unterschreiben. Warum? Weil bei einer Rückrufaktion oder einem Unfall eine Person bzw. ein Unternehmen die Haftung innerhalb der Europäischen Union übernehmen muss.

 

JA - es ist eine CE-Kennzeichnung vorhanden und Sie haben auch alle zugehörigen Unterlagen (Betriebsanleitung in deutscher Sprache etc.) erhalten. Die CE-Kennzeichnung ist aber in Indonesien erstellt und unterschrieben worden. --> gehen Sie zu NEIN

 

NEIN - es ist keine CE-Kennzeichnung vorhanden. Jetzt sind leider Sie am Zug. Sie müssen nun als Hersteller innerhalb der Europäischen Union auftreten und die CE-Kennzeichnung durchführen. Da kann jetzt viel Arbeit auf Sie zukommen, da Sie auch alle Konstruktionsunterlagen wie z.B. Schaltpläne, Pneumatikpläne, Konstruktionszeichnungen, Ersatzteillisten siehe hierzu Maschinenrichtlinie Anhang VII zu erstellen haben. Natürlich darf ihnen auch der indonische Lieferant dabei helfen, aber die Verantwortung und die Haftung übernehmen nun Sie.

Überlegen Sie deshalb genau, bevor Sie eine Maschine aus einem "Nicht EU"-Land beziehen, wer die rechtliche Verantwortung für diese Übernehmen soll. Klären Sie sehr detailliert, wer die CE-Kennzeichnung erstellen wird, und stellen Sie sicher alle technischen Unterlagen zu erhalten.

 

P.S. das ProdSG und die BetrSichV legen empfindliche Geldstrafen fest, bei Zuwiderhandlung. Es wäre unklug "ohne CE" mit diesen Maschinen zu produzieren.

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