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Fehlende oder nachträgliche CE-Kennzeichnung

Immer wieder fragen mich Kunden. "Was mach ich? Ich hab eine Maschine aus 1999 (jedes Jahr nach 1989 hier einsetzen) aber die hat keine CE-Kennzeichnung. Muss ich die verschrotten, die ist noch super in Schuss".

Meine Antwort ist immer "Nein, aber..."

Die eine Seite ist die Arbeitssicherheit, hier ist durch die Betriebssicherheitsverordnung vorgegeben eine Gefährdungsbeurteilung für jedes Arbeitsmittel zu erstellen und diese regelmäßig zu überprüfen. Hier kann es dazu kommen, dass neue Gefährdungen auftauchen. Diese müssen natürlich durch z.B. technische Maßnahmen wie einer Lichtschranke beseitigt werden. Hierdurch kann es zu einer wesentlichen Änderung kommen und damit eine neue CE-Kennzeichnung nötig sein.

Ist die Maschine aber ohne Änderungen sicher, kommt die Frage auf ->

Kann man an der Maschine nachträglich eine CE-Kennzeichnung anbringen?

Ja kann man. Die alten Richtlinien sind alle noch alle über die Europäische Union frei herunterzuladen. Wenn man alle anzuwendenden Richtlinien erfüllt, kann man auch nachträglich eine CE-Kennzeichnung z.B. für das Jahr 1999 aufbringen.

Natürlich muss man auch die zugehörigen zum Baujahr gültigen Normen recherchieren und diese anwenden. Dies ist aber auch über den Beuth Verlag möglich.

Wenn bei den Recherchen keine Abweichungen aufgefallen sind, kann man jetzt eine CE-Kennzeichnung aufbringen. Leider muss man hier aber als Hersteller auftreten, aber ich denke, das ist nach aller Recherchearbeiten kein Problem. Man weiß vermutlich jetzt besser als der damalige Hersteller, wie die Maschine funktioniert.

Hier noch eine kurze Liste aller alten CE-Richtlinien für Maschinen. Es gibt natürlich noch andere historische CE Normen, die vielleicht zutreffen könnten wie z.B. die Druckgeräterichtlinie.

Maschinenrichtlinie

89/392/EWG gültig ab 14.06.1989 (89_392_EWG)

91/368/EWG - Änderungen zu 89/392/EWG gültig ab 20.06.1991 (91_368_EWG)

93/44/EWG - Änderungen zu 89/392/EWG gültig ab 14.06.1993 (93_44_EWG)

93/68/EWG - Änderungen zu 89/392/EWG gültig ab 22.07.1993 (93_68_EWG)

98/37/EG gültig ab 22. 06.1998 (98_37_EG)

2006/42/EG gültig ab 29.12.2009 bis jetzt (2006_42_EG (2))

EMV-Richtlinie

89/336/EWG gültig ab 03.05.1989 (89_336_EWG)

2004/108/EG gültig ab 15.12.2004 (2004_108_EG)

2014/30/EU gültig ab 18.04.2006 (2014_30_EU)

Niederspannungsrichtlinie

73/23/EWG gültig ab 19.02.1973 (73_23_EWG)

93/68/EWG - Änderungen zu 73/23/EWG gültig ab 22.07.1993 (93_68_EWG)

2006/95/EWG gültig ab 27.12.2006 (2006_95_EWG)

2014/35/EU gültig ab 20.04.2016 (2014_35_EU)

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