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Normen Richtlinien / CE-Kennzeichnung

Normen und Richtlinie

Sie haben ihr Produkt für eine spezifische Aufgabe und Zielgruppe entwickelt. Es muss nun überprüft werden, welche Richtlinien und Normen auf ihr Produkt zutreffen.

 

Aus den Normen und Richtlinien können wir ermitteln, welche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen ihr Produkt erfüllen muss und welcher Stand der Technik für ihr Produkt gerade festgeschrieben ist.

 

Diese Recherche kann sehr zeitaufwendig sein. Wir helfen Ihnen gerne sich im Dschungel der Anforderungen, aus Normen (A-, B- und C-Normen) und Richtlinien zurechtzufinden. Wir recherchieren für Sie alle zutreffenden Anforderungen und entwickeln mit Ihnen zusammen ein Konzept, wie Sie diese kostengünstig und effektiv umsetzen können.

Richtlinien / Verordnungen

Richtlinien werden von der europäischen Union herausgegeben. Die Richtlinien müssen von den einzelnen Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft national als Gesetzestext übernommen werden. Sie sind somit verpflichtet diese einzuhalten. Richtlinien können deshalb kostenlos, in jede Amtssprache der EU übersetzt, auf der Seite http://eur-lex.europa.eu eingesehen werden. 

 

Verordnungen werden ebenfalls von der europäischen Union herausgegeben. Sie gelten aber sofort auch auf nationaler Ebene und müssen nicht erst umgesetzt werden. Sie sind ebenfalls kostenlos einzusehen.

 

Jedes Produkt, welches in der europäischen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt wird, muss eine CE Kennzeichnung aufweisen. "Zur Verfügung stellen" bedeutet hier "An eine dritte Person überlassen". Deshalb müssen auch selbstgebaute Produkte eine CE Kennzeichnung aufweisen. Es gibt insgesamt 26 Richtlinien und Verordnungen, welche eine CE Kennzeichnung ermöglichen.

 

Auch in nicht EU Ländern wird oft eine CE Kennzeichnung gefordert z.B. in der Schweiz oder der Türkei. Eine Unterscheidung in der Produktion zwischen "EU" und "Nicht - EU" Ländern ist meist teurer und aufwändiger als das gesamte Sortiment immer nach EU Richtlinien und Verordnungen auszuführen. Zudem kann man durch eine korrekt ausgeführte CE Kennzeichnung die Einhaltung eines Mindestmaßes an Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nachweisen.

 

Im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind eine Reihe von Europäischen Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt worden. Hier finden Sie eine kleine Übersicht der wichtigsten Richtlinien:

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
  • Elektromagnetische Verträglichkeit 2014/30/EU
  • Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
  • Richtlinie über einfache Druckbehälter 2014/29/EU
  • Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen 2016/426
  • ATEX Produktrichtlinie 2014/34/EU
Normen und Richtlinien

Normen

Um die sehr allgemeinen Forderungen in den EU Richtlinien genau auf ihr Produkt zu spezifizieren gibt es Normen. Diese müssen Sie immer käuflich erwerben. Normen sind mit den jeweiligen EU Richtlinien harmonisiert. Normen sind immer nur eine Empfehlung. Sie erlangen aber durch die Harmonisierung einen "Fast - Gesetz" Status. Halten Sie eine harmonisierte Norm ein, erfüllen Sie automatisch auch die zugehörige Richtlinie.

 

Normen sind in A, B, C Normen unterteilt:

  • Typ-A-Normen (Sicherheitsgrundnormen) behandeln Grundbegriffe, Gestaltungsleitsätze und allgemeine Aspekte, die auf Produkte angewandt werden können (z.B. DIN EN ISO 12100)
  • Typ-B-Normen (Sicherheitsfachgrundnormen) behandeln einen Sicherheitsaspekt oder eine Art von Schutzeinrichtungen, die für eine ganze Reihe von Produkte verwendet werden können. (z.B. DIN EN ISO 13849-1 etc.)
  • Typ-C-Normen (Produksicherheitsnormen) behandeln detaillierte Sicherheitsanforderungen an ein bestimmtes Produkt oder eine Produktgruppe. (z.B. DIN EN 692 etc.)

CE Kennzeichnung

Das CE Kennzeichen ist ein Prüf- und Gütesiegel. Es erlaubt dem Hersteller oder Importeur (innerhalb der EU) Produkte in Verkehr zu bringen und diese in Betrieb zu nehmen.

 

 

Mit diesem kleinen Schema möchten wir Ihnen kurz den Prozess einer CE Kennzeichnung aufzeigen. Dieser Ablauf ist für den Großteil aller durch CE Richtlinien (Maschinen-, Niederspannungs-, EMV-, Druckgerätrichtlinie etc.) erfassten Produkte zutreffend. Für manche Produkte kann es nötig sein, eine benannte Stelle einzubeziehen. Dies überprüfen wir für Sie in der Normen- und Richtlinienrecherche.

 

 

Der Prozess muss für jedes Produkt individuell betrachtet werden. Kein Produkt ist exakt wie das Andere und auch verschiedene Einflussfaktoren wie z.B. der Einsatzort oder die Zielgruppe (gewerblich / privat) können eine Rolle spielen.

CE-Kennzeichnung

Eine CE Kennzeichnung muss auf alle Produkte aufgebracht werden, welche einer EU - Richtlinie unterliegen. Ohne die CE Kennzeichnung dürfen Sie kein Produkt auf dem EU - Binnenmarkt zur Verfügung stellen.

 

„Zur Verfügung stellen“ bedeutet hier: „An eine dritte Person überlassen“. Hieraus ergibt sich auch, dass selbstgebaute Maschinen und Maschinenanlagen der Kennzeichnungspflicht unterliegen.

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