Risikobeurteilung EN 12100
Sind Sie Hersteller eines Produktes?
Das kann eine Maschine, Elektroprodukt oder ein Sportboot sein. Fast jede EU-Richtlinie oder Verordnung zur Herstellung eines Produktes fordert, dass für ein Produkt eine Risikobeurteilung erstellt wird.
Warum eigentlich?
Der Gesetzgeber möchte damit bewirken, dass Hersteller sich über die Risiken die ihr Produkt für den Bediener (gewerblich oder privat) haben kann, Gedanken macht. Was kann durch fehlerhafte Bedienung eigentlich passieren, wie häufig und schwerwiegend kann die Verletzung ausfallen. Wie diese Risikobeurteilung zu erstellen ist, ist in der Norm EN 12100 definiert. Hier ist alles, was man beachten soll, und das ist sehr viel. Es gibt schon sehr viele Gefährdungen z.B. mechanisch, elektrisch, thermisch u. v. a.
Hier ein kurzer Einblick:
- Gefährdung beschreiben z.B. Öffnet der Bediener während die Maschine läuft, eine Schutzabdeckung könnte er sich an den Händen verletzten.
- Risiko bewerten – Wie häufig kann das passieren, wie schwer sind die Hände verletzt und ist es möglich, der Verletzung zu entkommen. Diese Bewertung findet meist über einen Graphen mit einer Risikozahl statt.
- Risiko mindern – das ist ein Prozess in 3 Schritten.
Schritt 1: Inhärent sichere Konstruktion z.B. durch die Anpassung von geometrischen Faktoren oder das Beachten ergonomischer Grundsätze. Auch ein fest montiertes Schutzgitter gehört in diese Kategorie.
Schritt 2: Risikominderung durch technische Schutzmaßnahmen z.B. Trennende Schutzeinrichtungen wie eine überwachte Schutztür. Hierfür muss der sogenannte "PLr = Performance Level required" (Performance Level Soll) ermittelt werden.
Schritt 3: Letzter Schritt, welcher nur nach der Abarbeitung des ersten und zweiten Schrittes gewählt werden darf. Risikominderung durch Benutzerinformation z.B. über Sicherheits- und Warnhinweise in der Betriebsanleitung, Schilder, Signalleuchten etc.
- Risiko erneut bewerten – ist das Risiko soweit wie möglich gemindert. Wenn hier noch ein schlechtes Gewissen herrscht, sollte man den Schritt 3 ein zweites Mal durchlaufen. Erst wenn alles ausreichend gemindert ist, darf man aufhören.
Warum sollte ich mir als Hersteller eine gute Risikobeurteilung haben?
Die Risikobeurteilung ist ihr Tool als Hersteller zu beweisen, dass Sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind und kein unsicheres Produkt auf den Markt gebracht haben.
Die Risikobeurteilung ist vor allem ein wichtiger Nachweis für Sie im "Falle des Falles", wenn z.B. ein Unfall mit ihrem Produkt geschehen ist. Sie gehört zu dem Teil der technischen Dokumentation, der von den ermittelnden Behörden (meist Staatsanwaltschaft) eingesehen wird. Über die Risikobeurteilung wird geklärt, ob Sie ihren Pflichten als Hersteller nachgekommen sind und ein "sicheres" Produkt vermarktet haben.